Verstehen Sie die Richtlinien und Bestimmungen der spanischen Zentralbank zum Verbraucherschutz bei der Immobilienfinanzierung.
Die Banco de España (Zentralbank Spaniens) gibt einen offiziellen Hypothekenleitfaden heraus, der Kreditnehmern hilft, die Konsequenzen, Kosten und Risiken einer Immobilienfinanzierung zu verstehen. In Spanien ist die Hypothekenvergabe streng reguliert, insbesondere seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 5/2019 über Immobilienkreditverträge.
Der LTV beschreibt das Verhältnis zwischen dem Kreditbetrag und dem Schätzwert der Immobilie. Die Banco de España empfiehlt einen maximalen LTV von 80 % für den Erstwohnsitz und 70 % für Zweitwohnsitze (Ferienimmobilien). Für Käufer ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien liegt die Obergrenze in der Regel bei 60 % bis 70 % LTV.
Kreditnehmern wird empfohlen, nicht mehr als 30 % bis 35 % ihres monatlichen Nettoeinkommens für die Tilgung von Verbindlichkeiten (einschließlich der neuen Hypothekenrate und bestehender Kredite) aufzuwenden.
Kreditinstitute sind verpflichtet, mindestens 10 Tage vor der notariellen Unterzeichnung der Hypothekenurkunde zwei entscheidende Dokumente bereitzustellen:
Gemäß dem Gesetz 5/2019 übernimmt die Bank die Kosten für den Notar, das Grundbuchamt, den Gestor (Abwicklungsdienstleister) sowie die Steuer auf Rechtshandlungen (AJD). Der Käufer zahlt lediglich das Wertgutachten der Immobilie (Tasación) sowie seine eigenen Ausfertigungen der Urkunden.
Sie können den vollständigen und offiziellen Leitfaden der Banco de España in spanischer Sprache hier abrufen:
Offizieller Hypothekenleitfaden der Banco de España